Gerade in einer Ermittlungsakte entdeckt. Eigentlich geht es um häusliche Gewalt. Aber nicht nur.
§ 317 StGB Störung von Telekommunikationsanlagen
Der Beschuldigte trat seiner Ehefrau im Rahmen einer anfänglich verbal geführten Auseinandersetzung ins Gesäß. Anschließend warf er das Telefon des Festnetzanschlusses zu Boden, wodurch das Netzteil beschädigt wurde. Hierdurch konnte das Telefon nicht mehr benutzt werden.
Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet….
am öffentlichen Zweck dienenden Telefon scheitert es schon.