Heute morgen habe ich eine Strafakte von einem Amtsgericht erhalten. Dem Mandanten werden eine ganze Menge PKW-Aufbrüche vorgeworfen. In einem Verfahren wurde er zu 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Wir und auch die Staatsanwaltschaft sind in Berufung gegangen, das Verfahren läuft noch. Die Polizei war nun ganz fleißig und führt ihn nun in allen Verfahren als Beschuldigten, bei denen noch kein Täter festgestellt werden konnte und bei denen das Vorgehen ähnlich war. Ziemlich blöd für den Mandanten, es sind so um die 80 Sachen.
Ich blättere so durch die Akte und bekomme erst fast einen Herzinfarkt, denn ich finde einen Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft. Ich lese etwas von Wiederholungs- und Fluchtgefahr und einer hohen Straferwartung von einem Jahr (ja, total hoch). Der zuständige Richter ist ansonsten mit Haftbefehlen relativ schnell dabei und insgesamt bin ich kein großer Freund von ihm. Nicht umsonst gehe ich fast jedes Mal gegen seine Urteile in Berufung und erziele in zweiter Instanz quasi immer ein besseres Ergebnis. Ich befürchte also Schlimmes.
Aber nein, ein paar Seiten weiter sehe einen Beschluss. Der Haftbefehlsantrag wird abgelehnt. keine Haftgründe und erst recht keine hohe Straferwartung. So kenne ich ihn gar nicht, den Richter. Gefreut hat es mich deshalb umso mehr.