Die Sache mit der Prozesskostenhilfe

Manchmal reicht man für den Mandanten einen Klageentwurf mit Prozesskostenhilfeantrag ein und ist guter Dinge. Und trotzdem wird die Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht versagt.

Und manchmal bekommt man Klagen zugestellt, bei denen man sich fragt, ob der Richter die Klage, für die er Prozesskostenhilfe bewilligt hat, überhaupt gelesen hat. Ok ich gebe zu, ich habe auch schon für die ein oder andere Sache Prozesskostenhilfe bekommen bei der ich nicht wirklich überzeugt war, ob es PKH gibt.

 

Heute habe ich aber auf eine Klage erwidert, da frage ich mich wirklich, wie es dafür PKH geben konnte.

Der Kläger schreibt, er und mein Mandant hätten einen Kaufvertrag geschlossen, über eine Uhr. Den Kaufvertrag hat er beigefügt. Den Kaufpreis hätte mein Mandant nicht gezahlt. Das wäre auch so vereinbart gewesen. Außerdem hätte er, der Kläger, meinem Mandanten zusätzlich 400,00 Euro gegeben, damit dieser für ihn eine andere, von ihm, dem Kläger selbst, neu gekaufte Uhr bezahlt. Das hätte mein Mandant aber nicht getan, weshalb er nun von meinem Mandanten den Kaufpreis für die neue Uhr fordert. Der Kläger hatte meinen Mandanten auch schon wegen Betruges angezeigt. Das Aktenzeichen benennt er dem Zivilgericht ebenfalls.

Noch mal zusammengefasst: Mein Mandant hätte vom Kläger eine Uhr plus 400 Euro bekommen und hätte im Gegenzug eine andere Uhr für den Kläger bezahlen sollen.

Erstaunlich ist nur, dass der Kläger selbst auf dem von ihm vorgelegten Kaufvertrag den Erhalt des Kaufpreises in bar quittiert hat. Er benennt auch weder Zeugen für die Vereinbarung, noch Zeugen dafür, dass er meinem Mandanten 400 Euro gegeben hätte. Nach seinem eigenen Vortrag hat er also von den 1.100 eingeklagten Euronen 700 erhalten und für den Rest hat er weder Belege noch Zeugen. Aber PKH hat er bekommen.

Das Ermittlungsverfahren wurde übrigens eingestellt, nachdem die Zeugen, die die Übergabe der 400 Euro bestätigen sollten, hiervon nichts wussten…

 

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