Es ist ja nicht schlimm, dass mir das Arbeitsgericht Saarlouis etwas per Postzustellungsurkunde an eine seit einem dreiviertel Jahr nicht mehr aktuelle Kanzleiadresse schicken will, obwohl seit dieser Zeit Schriftstücke an die aktuelle Anschrift geschickt wurden. Kann ja mal vorkommen.
Was sich der Zusteller aber geleistet hat, das darf nicht vorkommen. Er hat nämlich auf dem gelben Umschlag die Adresse, unter der es offensichtlich keine Kanzlei mehr gibt, durchgestrichen und handschriftlich durch eine andere Adresse ersetzt. Allerdings nicht meine Adresse. Dort befindet sich eine andere Rechtsanwaltskanzlei. Und auf dem Kanzleischild steht ganz sicher nicht mein Name. Trotzdem hat der gute Mensch den von Hand abgeänderten Umschlag dort eingeworfen. Wären die Kollegen nicht so nett gewesen und hätten mich informiert, hätte ich von dieser „Zustellung“ nie etwas erfahren.