Gesundheitssorge bei vorläufigen Festnahmen

Am Sonntag wurde ich zu einer Haftbefehlsverkündung gerufen. Termin beim zentralen Bereitschaftsgericht war um 13 Uhr.
Noch bevor der Haftbefehl verkündet werden konnte, ist der Mandant mit Krämpfen zusammen gebrochen und es musste ein Krankenwagen gerufen werden. Zuvor hatte ich bereits dafür gesorgt, dass der Mandant etwas zu trinken bekam, weil es ihm sichtlich schlecht ging.
Der Mandant war seit Samstag ca. 20 Uhr in Haft. Mittlerweile war es 14 Uhr. Er war unterernährt, polizeibekannt als Btm-Konsument und – unfreiwillig – auf Entzug.
Auf Nachfrage, wann der Mandant zuletzt etwas gegessen hatte, konnten die Polizeibeamten nur sagen, dass er bei ihnen nichts zu essen bekommen hatte. Einem Arzt war er auch nicht vorgeführt worden.

Ich lasse das jetzt einfach so unkommentiert stehen. Aber es ist eher die Regel als die Ausnahme bei vorläufigen Festnahmen wie sich um – vor allem Btm-Abhängige- festgenommene Personen gekümmert wird.

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