EBay darf Verkauf rechter Szenekleidung verbieten

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Elverfahren entschieden, dass Ebay den Verkauf von rechter Szenekleidung auf sein Plattform verbieten darf. Der potentielle Imageschadenvon Ebay wiege schwerer als die mögliche Umsatzeinbuße des Anbieters.

Die Inhaberin einer Modemarke, die laut Medienberichten als Erkennungszeichen der rechten Szene gilt hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, nachdem Ebay Kleidungsstücke der Marke für Auktionen gesperrt hatte. Die Modefirma argumentierte, es handele sich um eine Benachteiligung und einen unzulässigen Boykott.
Das sah das Gicht jedoch anders. Da Ebay kein marktbeherrschendes Unternehmen sei, hätte die Modefirma zumutbare Ausweichmöglichkeiten.

(AZ: 4 HK 1975/13)

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