Am Rande einer Installation des Künstlers Ottmar Hörl in Trier werden Gartenzwerge gezeigt, die den rechten Arm zum Hitlergruß ausstrecken. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, will die Staatsanwaltschaft Trier nun prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen eingeleitet werde.
Ich bin gespannt, ob die Trierer Staatsanwälte anders entscheiden als ihre Kollegen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Die hatten nämlich 2009 die Einleitung eines Verfahrens abgelehnt. Die Begründung war, dass Hörl mit den Zwergen den Nationalsozialismus der Lächerlichkeit preisgeben wolle.