Eine Strafsache am Schöffengericht hatte sich über zwei Jahre hingezogen. Nach 4 oder 5 Verhandlungstagen wurde gegen eine Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten eingestellt. Mein Mandant sollte den Betrag in Raten zahlen, was er aber nicht machte, da er kurz nach dem letzten Verhandlungstag gekündigt wurde.
Also ging die ganze Geschichte wieder von vorne los. Diesmal wurde er verurteilt und zwar zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Blöd gelaufen für ihn, hätte er mal besser das Geld irgendwie zusammengekratzt, denn Schmerzensgeld muss er jetzt trotzdem zahlen.
Ich war Pflichtverteidiger und machte meine Gebühren gegenüber der Staatskasse geltend. Heute kam dann ein Schreiben des Kostenbeamten rein. Und zwar der Textbaustein, der immer dann kommt, wenn man nach einem Freispruch Wahlverteidigergebühren geltend macht und vergisst auf die Pflichtverteidigergebühren zu verzichten. Ich war etwas verwirrt, weil es in der Sache überhaupt keinen Freispruch gegeben hatte und ich folglich – vermeintlich – überhaupt keine Wahlverteidigergebühren geltend gemacht hatte.
Also habe ich kurz bei dem Kostenbeamten angerufen um den Sachverhalt zu klären. Dabei kam raus, dass ich versehentlich doch die Festsetzung der Wahlverteidigergebühren beantragt hatte (den Unterschied macht ein Häkchen im Kanzleiprogramm). Der Fehler war mir auch heute bei kurzer Drübersicht nicht aufgefallen. Der Kostenbeamte hat nur Wahlverteidigergebühren gesehen und gedacht „Dann wird´s wohl ein Freispruch gewesen sein“ und den entsprechenden Texbaustein rausgehauen.
Wenigstens konnten wir den Fehler in einem kurzen Telefonat klären.