„…wird der Beschluss des Amtsgerichtes Bad Kreuznach vom …, AZ:…, im Wege der Abhilfe aufgrund der Beschwerde des Rechtsanwaltes Thomas Will vom 02.04.2013 dahingehend abgeändert, dass die Beiordnung als Pflichtverteidiger uneingeschränkt und nicht zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt.
Gründe:
…war der Beschluss abzuändern, da Rechtsanwalt Will dieser Einschränkung nicht ausdrücklich zugestimmt hat und diese daher unzulässig war.“
Wozu immer diese unnötige Arbeit? Ich verstehe es einfach nicht.