Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes

„…wird der Beschluss des Amtsgerichtes Bad Kreuznach vom …, AZ:…, im Wege der Abhilfe aufgrund der Beschwerde des Rechtsanwaltes Thomas Will vom 02.04.2013 dahingehend abgeändert, dass die Beiordnung als Pflichtverteidiger uneingeschränkt und nicht zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt.

Gründe:

…war der Beschluss abzuändern, da Rechtsanwalt Will dieser Einschränkung nicht ausdrücklich zugestimmt hat und diese daher unzulässig war.“

 

Wozu immer diese unnötige Arbeit? Ich verstehe es einfach nicht.

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