Durchsuchung von Kinderzimmer durch Staatsschutz rechtswidrig

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hatten Beamte des bayrischen Staatsschutzes die Wohnung einer jüdischen Familie durchsucht. Hintergrund war die Strafanzeige des Strafrechtsprofessors Holm Putzke, der sich durch einen Kommentar bei facebook beleidigt gefühlt hat.

Der Jura-Professor hatte sich in der Beschneidungs-Debatte gegen medizinisch nicht indizierte Beschneidungen ausgesprochen und erhilt daraufhin Drohbriefe und beleidigende Emails. Auf facebook wurde er als „kleines dreckiges Vorhaut Schwänzchen“ und erstattete daraufhin Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft München I hielt den Staatsschutz für zuständig, da es sich um eine politische Diskussion gehandelt habe. Bei den Ermittlungen stieß die Polizei auf den 14-jährigen und durchsuchte daraufhin die Wohnung und Beschlagnahmte den Laptop des Jungen. Die Familie wehrte sich gegen die Durchsuchung vor dem Landgericht München I und bekam Recht. Das Gericht erklärte die Durchsuchung für rechtswidrig.

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert