Wie die Saarbrücker Zeitung hier berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes nicht wirklich überraschend entschieden, dass die Landtagsabgeordnete Pia Döring ihr Mandat nicht an die Partei Die Linke zurückgeben muss.
Pia Döring hatte für die Linke kandidiert, war aber unmittelbar nach der Wahl, noch vor der ersten Sitzung des Landtages zur SPD gewechselt. Die Linke hatte deshalb sogar Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufgenommen sondern lediglich auf den Grundsatz des freien Mandates verwiesen. Angeordnete seien nur Ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Weisungen gebunden, auch nicht aus der eigenen Partei.
Genauso sah es jetzt der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes. Durch einen Wechsel der Partei werde die Mitgliedschaft im Parlament nicht berührt. Dies gelte auch vor der ersten Sitzung des Parlaments. Sobald ein gewählter vertreter sein mandat angenommen habe, gelte der Grundsatz des freien Mandats.