Die schwediche Damenwäsche-Kette Change hatte ihre Verkäuferinnen angewiesen auf dem Namensschild den eigenen Brustumfang und die Körbchengröße anzugeben.
Dagegen hat sich eine Verkäuferin erfolgreiche gewehrt. Ein schwedisches Gericht sprach der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 schwedischen Kronen zu, das sind etwa 6.000 Euro. Durch die Angaben auf dem Schild sei die Verkäuferin sexuell diskriminiert und in ihrer Würde verletzt worden.
Die Damenwäsche-Kette hatte argumentiert, durch die Angaben können den Kunden ein besserer Beratungsservice geboten werden.