Deals im Strafprozess verfassungsgemäß

Es ist doch anders gekommen, als viele vermutet haben. Der 2. Senat desBundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat die seit 2009 geltende und von jeher umstrittene Regelung für die Absprachen in Strafverfahren, insbesondere den § 257c Strafprozessordnung (StPO), nicht als verfassungswidrig angesehen. Allerdings hoben die Karlsruher Richter drei Verurteilungen, die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen worden waren (Urt. v. 19.03.2013, Az. 2 BvR 2628/10, 2883/10 und 2155/11) auf und verwiesen die Verfahren zur Verhandlung an die Landgerichte in Bayern und Berlin zurück.

 

Quelle: Legal Tribune Online

 

Zum ausführlichen Bericht geht´s hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert