Das OLG Hamm hat einen 49 Jahre alten Musiklehrer zu einer Geldstrafe von 2000,00 Euro wegen Nötigung verurteilt.
Zuvor hatte die Geschädigte verbale Annäherungsversuche des Lehrers zurückgewiesen. Als die beiden sich dann frontal gegenüber standen, zog er sie zu sich hin und küsste sie auf den Mund.
Der Lehrer argumentierte in der Verhandlung, er habe ja keine Gewalt angewendet, da er seine Schülerin während des Kusses nicht festgehalten habe.
Nach Ansicht des OLG hamm reichte es als Gewaltanwendung jedoch aus, dass der Lehrer seine Schülerin vor dem Kuss an sich herangezogen hatte. Mit dem Kuss sei die Nötigung dann vollendet gewesen. (Beschl. v. 26.02.2013, Az. III-5 RVs 6/13)