Tierschutzverein bleibt auf den Kosten für Hundeunterbringung sitzen

Ein Hund, der an der Leitplanke an einer Autobahnraststätte angebunden und ausgesetzt worden war, wurde zur Polizei gebracht.

Die Polizei wiederum brachte den Hund zu einem Tierschutzverein. Der Verein ließ den Hund tierärztlich behandeln und behielt ihn 28 Tage lang.

Dafür stellte der Tierschutzverein eine Rechnung in Höhe von 561,75 € an die örtliche Verbandsgemeindeverwaltung als Fundbehörde. Diese erklärte sich jedoch für unzuständig. Genauso die Veterinärbehörde des Kreises. Also verlangte der Tierschutzverein das Geld von der Polizei, die jedoch die Zahlung verweigerte.

Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Koblenz nun entschieden hat. Dem Verein stehe kein Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich wegen eines durch polizeiliche Inanspruchnahme als sogenannter Nichtstörer entstandenen Schadens zu. denn die Polizei habe nicht in Rechte des Vereins eingegriffen. Vor allem habe die Polizei nicht von dem verein verlangt, den Hund aufzunehmen. Die Polizei habe lediglich den verein über den Fund informiert. Daraufhin sei das Tier dann abgeholt worden. Außerdem sei auch kein privatrechtlicher Auftrags- und Verwahrungsvertrag zwischen dem Verein und der Polizei zustande gekommen, auf den der Verein den geltend gemachten Zahlungsanspruch stützen könnte (Urt. v. 06.02.2013, Az. 2 K 907/12.KO).

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