Ein 36-jähriger hat sich auf eine Stelle als Trainee beworben, eine Absage kassiert und geklagt. Er berief sich auf das auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das eine Diskriminierung wegen des Alters verbietet.
In den ersten beiden Instanzen hat er verloren. Das Bundesarbeitsgericht sah die Sache jedoch etwas anders.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass eine Stellenausschreibung, die sich ausschließlich an Hochschulabsolventen und Berufsanfänger richtet ein Indiz für Altersdiskriminierung sein kann.
Wenn dann also der Arbeitgeber keine anderen Gründe für die Kandidatenauswahl vortragen kann, kann der erfolglose Bewerber eine Entschädigung verlangen, wenn das Alter den Ausschlag gegeben hat.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Sache an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen, das nun klären soll, warum der Kläger die Stelle nicht bekommen hat, ob also wirklich das Alter oder andere Gründe ausschlaggebend waren.