Abgeordnetenbesuche im Knast

Seit August 2012 verbüßt der saarländische Ex-Grünen-Landtagsabgeordnete Andreas Pollak eine Haftstrafe von 3 Jahren und neun Monaten in der JVA Saarbrücken. Er wurde verurteilt wegen Abrechnungsbetrug und dem Ausstellen falscher Rezepte.

Einen Strafgefangenen stehen 2 Stunden Besuch pro Monat zu.

Recherchen der Saarbrücker Zeitung haben ergeben, dass Pollak offenbar seit einiger Zeit regelmäßig 2 Mal im Monat von seinem Freund und Linken-Abgeordneten Ralf Georgi außerhalb der regulären 2 Stunden Besuch erhält. Hierzu nutz Georgi wohl Sonderrechte als Abgeordneter. Denn Abgeordnete dürfen nach Angaben der JVA im Rahmen ihrer Abgeordnetentätigkeit nach telefonischer Vorankündigung Gefangene ohne Durchsuchung und ohne Überwachung und ohne Zeitlimit besuchen. In den letzten Monaten kam nur ein Abgeordneter, nämlich Georgi.

 

Tatsächlich brauchen Mitglieder des Rechtsausschusses keine Besuchserlaubnis, wenn Sie vom Ausschuss beauftragt sind. Georgi ist zwar Mitglied des Ausschusses, hat aber nach Angaben der Vorsitzenden Petra Berg keinen Auftrag.

Die JVA will nun in Zukunft prüfen, ob Abgeordnetenbesuche im Auftrag des Ausschusses erfolgen.

 

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