In Strafverfahren mit mehreren Verhandlungstagen ist es manchmal nötig, sogenannte Kurz- oder Sprungtermine zu machen.
Grundsätzlich darf zwischen zwei Verhandlungstagen nur 3 Wochen unterbrochen werden. Erst nach 10 Tagen kann man länger unterbrechen.
Oft finden sich keine Termine an denen alle Beteiligte lange genug können um „richtig“ zu verhandeln, so dass solche kurzen Termine gemacht werden, an denen dann nur irgendwelche Urkunden verlesen werden oder ein Zeuge vernommen wird, der voraussichtlich nicht viel sagen kann. Diese Termine dauern meistens zwischen 10 und 30 Minuten.
So einen Sprungtermin hatte ich heute auch. Allerdings war dieser Termin so kurz wie er kürzer nicht hätte sein können.
Wir haben drei Angeklagte. Verlesen wurde heute nur der Bundeszentralregisterauszug von meinem Mandanten. Und der enthielt keine Eintragungen. Entsprechend schnell waren wir fertig. Der Termin dürfte insgesamt ca. 2 Minuten gedauert haben.
