Ein Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe hat seit Jahren geringere Erledigungszahlen als die anderen Richter. Teilweise erledigte er weniger Fälle als ein Halbtagsrichter.
Von der Präsidentin des OLG erhielt er deshalb einen Vorhalt und eine Ermahnung, da er das Durchschnittspensum „ganz erheblich“ unterschreite.
Das wollte der Richter sich nicht gefallen lassen und klagte vor dem Richterdienstgericht in Karlsruhe gegen diesen „einmaligen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“.
Das Richterdienstgericht hat übrigens auch nicht viel zu tun. Diese Geschichte war erst die zweite mündliche Verhandlung in diesem Jahr.
Der Richter arbeitete auch nicht nichts. Er arbeitete sogar recht viel und besonders gründlich. Die von ihm vorbereiteten Entscheidungen wurden auch besonders oft in juristischen Fachzeitschriften abgedruckt.
Trotzdem unterlag er am Richterdienstgericht. Vorhalt und Ermahnungen seien zulässig gewesen, denn die durchschnittliche Erledigungszahl stelle einen zulässigen Maßstab dar.
Gegen das Urteil kann noch Berufung am Dienstgerichtshof in Stuttgart eingelegt werden.
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