Auf dem Überwachungsvideo erkannt

In einem Verfahren wegen Raub hat ein Zeuge einen der Täter gesehen und ein Stück weit verfolgt.
Der angebliche Täter wurde bei der Flucht von einer Überwachungskamera eines Autohändlers gefilmt. Der ermittelnde Beamte hat sich dieses Video angeschaut und vermerkt, dass darauf eine männliche Person „in Übereinstimmung mit der Beschreibung des Zeugen XY“ zu sehen sei.
Meiner Akte war weder ein Video noch – wie sonst üblich – ein Screenshot beigefügt. Also hatte ich beantragt, dass wir uns das Video in der Hauptverhandlung anschauen, was wir dann auch getan haben.
Nun ja…wir waren uns alle einig, dass die Person auf dem Video zwar eine Mensch sein dürfte, aber ob männlich, weiblich oder sonst irgendwie passend zu der Beschreibung des Zeugen, das konnte absolut niemand erkennen. Dazu war die Person einfach viel zu weit von der Kamera entfernt und es war viel zu dunkel. Leider war der ermittelnde Beamte erkrankt, so dass wir ihn nicht fragen konnten, wie er auf dem Video mehr erkennen konnte.

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