Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen

Viele Polizisten sind am Limit. Immer mehr Einsätze, immer mehr Überstunden, immer mehr Krankschreibungen. Und gefährlicher ist der Beruf auch noch geworden. Deshalb schlagen die Polizeigewerkschaften jetzt Alarm. Sie verlangen von Bund und Ländern, die 245 000 Beamten in Deutschland endlich stärker zu entlasten. Eine Forderung: weg mit überflüssigem Kleinkram.

Das berichtet die Saarbrücker Zeitung hier.
Das sehe ich auch so. Weg mit dem Kleinkram. Aber welchen „Kleinkram“ die Polizei weg lassen will, den Vorschlag finde ich nun nicht so prickeln. Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen.
Wendt schlägt etwas anderes vor: die Halterhaftung bei Verstößen wie Geschwindigkeitsübertretungen. „Wir könnten Tausende Polizisten vernünftiger einsetzen, wenn wir nicht die vielen Ausreden widerlegen müssten. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen.“ Ein Halter müsse deshalb grundsätzlich bei einem Verkehrsverstoß haften – „er sagt uns, wer gefahren ist, oder er bezahlt das Bußgeld.“ So würden es auch die Niederlande, Österreich oder Luxemburg handhaben.


Mir würden da verschiedene andere  Sachen einfallen, wo die Polizei einsparen könnte…

5 Comments

  1. Anonymous

    Na am Hirn offenbar nicht mehr…

  2. Anonymous

    Rechnungen an den Veranstalter für den Schutz von Fussballspielen – oder eben keinen Schutz. Von dem Geld kann man ganz viele Polizisten einstellen, die dann auch den Kleinkram erledigen können.

  3. Anonymous

    Halterhaftung ist verfassungswidrig. Wenn ein Polizist das vorschlägt, sollte er seinen Beruf und sein Rechtsverständnis dringend überprüfen.

    Wenn die Polizei „Kleinkram“ weglassen will, soll sie gar nicht mehr blitzen…

  4. Anonymous

    Ich wüsste nicht, dass das Wort „Halterhaftung“ irgendwo in unserer Verfassung auftaucht. Aus meiner Sicht wäre eine Halterhaftung genau richtig.

  5. Anonymous

    Wenn nur das verfassungswidrig wäre, was in der Verfassung ausdrücklich verboten ist, würde es uns wohl ganz schlecht gehen.

    Ob es ganz sicher verfassungswidrig ist kann ich nicht sagen. Ich gehe aber davon aus. Jedenfalls stellen sich da große Schwierigkeiten.

    Übrigens: Auch in Österreich hat es z.B. eine Verfassungsbestimmung für den Auskunftsanspruch gegen den Halter (der mit der Halterhaftung einhergeht) gebraucht – ansonsten wäre auch das verfassungswidrig.

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