Nein, ich war´s nicht

Der Mandant war angeklagt, mit 2,4 Promille Auto gefahren zu sein.
Gesehen hatte ihn dabei niemand. Als die Polizei an das geparkte Auto kam, saß der Mandant auf dem Beifahrersitz. Ansonsten war niemand in der Nähe. Wie lange der PKW dort schon stand, wusste auch niemand.
Dummerweise hat der Mandant mit der Polizei geredet.
Bei seiner munteren Unterhaltung mit der Polizei, erzählte er unter anderem, dass ein Kumpel den PKW gefahren sei. Die Polizei rief bei dem Kumpel an und fragte ihn. Der antworte natürlich, dass sei Quatsch, denn er würde seit Stunden im Bett liegen.
Was macht die Polizei?
Nichts.
Sie überprüft nicht, ob das stimmt, sie fährt nicht zu ihm, ob er denn wirklich zuhause ist, vernimmt ihn auch nicht als Beschuldigten. Und das, obwohl es sich bei dem Kumpel um einen guten Bekannten der Polizei handelt, der normalerweise standardmäßig aufgesucht wird, wenn irgendetwas angestellt worden ist.
Aber hier wird ihm einfach so geglaubt. Das fand nicht nur ich seltsam, sondern auch der Richter.

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