Man lernt ja immer etwas dazu.
Heute habe ich z.B. gelernt, dass auch ich als Verteidiger Akteneinsicht in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gewähren kann.
Der Kollege und ich verteidigen zwei Beschuldigte. Wir bestellen uns und beantragen Akteneinsicht.
Nun bekomme ich heute per Post die Akte übersandt mit der Bitte, dem Kollegen ebenfalls Akteneinsicht zu gewähren.
Ich habe dem Kollegen Dr. Nozar dann gleich Bescheid gesagt, dass er bitte einen schriftlichen Antrag an mich stellen soll und ich ihm dann vielleicht Akteneinsicht gewähre.

Bitte die Aktenversendungspauschale nicht vergessen anzufordern
Hätt ich fast vergessen! Danke!
Um den Kollegen nicht arm werden zu lassen, wäre es allerdings viel naheliegender gewesen, ihn auf die Möglichkeiten der persönlichen Einsichtnahme nach Voranmeldung in der Geschäftsstelle, ähm, Kanzlei natürlich, zu verweisen.
Ohne oder mit Vollmacht? 😉