Klopper des Tages

Heute morgen überreicht mir beim Besuch in der JVA Saarbrücken ein Mandant ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Das Scheiben war auch an ihn in der JVA adressiert.

In dem Schreiben stand, dass er aus einer OWi-Sache 30 Euro nicht gezahlt hätte und sich deshalb zwecks Durchführung von einem Tag Erzwingungshaft bitte innerhalb der nächsten 2 Wochen in der JVA Ottweiler einfinden solle.

Ob er sich dafür einen Tag Urlaub nehmen muss?

2 Comments

  1. Anonymous

    Was passiert, wenn der Mandant nicht in der JVA Ottweiler erscheint? Suchen sie ihn dann mit Haftbefehl?

  2. LV

    Es wird sicherlich für solche Vorfälle eine Vorschrift geben. Man kann ihn ja per Gefangenentransport von der JVA Saarbrücken zur der JVA Ottweiler verschieben oder wie das im Juristendeutsch heißt. Dort verbringt er dann 1 Tag und wird dann wieder zurückgeschickt. Er muß nur aufpassen, das er nicht länger als 1 Tag da verweilt, sondern müßte er unter Umständen noch einen Antrag auf Haftentschädigung stellen, weil er zu lange da war… Falls es da gemütlicher wäre, als in seinem bisherigen Quartier könnte er auf Zahlung verzichten um wieder dahin zurück zu kommen…

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