Ein Musterentwurf zu Lockerungen im Strafvollzug hat bei Opferverbänden und Polizeigewerkschaften für Ärger gesorgt. Die Saarbrücker Zeitung berichtet hier.
Geplant ist wohl, bereits nach 5 Jahren einen ersten Hafturlaub zu ermöglichen.
Schnellerer Knast-Urlaub für Schwerverbrecher? Straftäter, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, sollen bereits nach fünf Jahren im Gefängnis bis zu 21 Tage Urlaub bekommen. Dieser Musterentwurf zu Lockerungen im Strafvollzug, auf den sich zehn Bundesländer verständigt hatten, stößt bei Polizei und Union auf strikte Ablehnung. Bislang ist der erste Hafturlaub nach zehn Jahren möglich, das regelt ein Bundesgesetz. Seit der Föderalismusreform liegt die Zuständigkeit aber bei den Ländern.
Quelle: saarbruecker-zeitung.de
Was hier bei aller Kritik vergessen wird ist, dass verurteilte Straftäter ja nicht automatisch nach Ablauf einer bestimmten Frist, Anspruch auf Urlaub haben. Weder heute nach 10, noch dann bei entsprechender Gesetzesänderung nach 5 Jahren.
Ob Urlaub genehmigt wird, hängt immer noch von verschiedenen Faktoren ab. Und jemand, der nach wie vor als gefährlich eingestuft wird, wird nicht nach 5 Jahren raus dürfen.
Einer meiner Mandanten wollte nach 12 Jahren Haft 2 Wochen vor seiner Entlassung einen Tag Urlaub um sich Wohnungen anzusehen. Genehmigt wurde der Ausgang dann nur in Begleitung von zwei Beamten und mit Hand- und Fußfesselung. Der Mandant hat dann auf den Ausgang verzichtet und wurde 2 Wochen später ohne zu wissen wohin, vor die Tür gesetzt. Dass man damit neuen Straftaten den weg bereitet, dürfte klar sein.
Meiner Meinung nach wäre ein es unter der Gesichtspunkt der Resozialisierung durchaus wünschenswert die Möglichkeit zu schaffen gegebenenfalls früher als nach 10 Jahren „Urlaub“ vom Knast zu machen. Nach 10 Jahren sind die meisten sozialen Kontakte nach „draußen“ Geschichte.
