Bei der Diskussion um die Haftbefehle, die jetzt in der Schweiz erlassen wurden und den ganzen Diskussionen über dieses Vorgehen, frage ich mich, wie wohl die Reaktionen in Deutschland wären, wenn die Schweiz Leute losschickt, die hier jemanden zu einer Straftat anstiften. Das fänden die deutschen Behören wohl auch nicht so richtig gut.
Fakt ist doch wohl, dass das, was der CD-Verkäufer in der Schweiz gemacht hat, nicht so richtig legal war. Wäre es auch hier nicht. Und das Argument „es war doch für eine gute Sache“ zieht nun mal nicht so wirklich.

A, B, C, D und E betreiben ein Unternehmen, das sich der Schutzgelderpressung widmet. Wer nicht zahlen will, wird umgebracht oder zusammengeschlagen – durch wen und auf wessen Anweisung, ist Betriebsgeheimnis. Motiviert durch eine von Polizeipräsident P ausgesetzte Belohnung von EUR 50.000 offenbart E dieses Betriebsgeheimnis der Polizei. Sie finden, das war nicht richtig legal und E und P deshalb wegen Wirtschaftsspionage (§ 17 UWG) bzw. Anstiftung hierzu strafbar?
Das Beispiel hinkt etwas.
Ein besseres/passenderes Beispiel wäre, wenn P einen Dritten anstiftet, illegal die Telefone von A,B,C,D und E abzuhören und dann die Ergebnisse verwendet.
Abgesehen davon habe ich keine Ahnung von schweizer Recht. Aber die Datenbeschaffung scheint in der Schweiz illegal gewesen sein.
Schlecht! Das war die Minute nicht wert zu lesen.