In der Berufung gibt´s eh Bewährung

So hat heute ein Strafrichter sein Urteil begründet, mit dem er die Strafe meines Mandanten zur Bewährung aussetzte.
Normalerweise lege ich bei ihm fast schon reflexhaft Berufung ein und bin damit bis dato immer gut gefahren,sprich in der Berufung besser weggekommen.
Heute hat er dann die Strafe des Mandanten wider Erwarten zur Bewährung ausgesetzt. Zur Begründung führte er aus, dass die zweite Instanz sowieso eine Bewährung draus machen würde, also brauche er auch erst gar nicht ohne Bewährung zu verurteilen.
Gute Entscheidung, den Mandanten hat’s gefreut.

1 Comments

  1. Anonymous

    Vorauseilender Gehorsam… ich weiß nicht wirklich was ich davon halten soll… Sicherlich erfreulich für den Mandanten, aber auch gut für den Rechtstaat und die richterliche Unabhängigkeit?

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