Sehr erfreut waren heute der Mandant und ich nach einer erfolgreichen Berufungsverhandlung.
Der Mandant ist 37 Jahre alt und hat davon 15 Jahre in der JVA verbracht. Zuletzt 10 Jahre und 6 Monate auf Endstrafe. Ohne vorherige Lockerungen wurde er nach über 10 Jahren entlassen.
In dieser psychischen Ausnahmesituation beging er einen Ladendiebstahl um wieder in den Knast zu kommen.
Da er natürlich nicht in U-Haft kam, musste er sich draußen erstmal irgendwie zurecht finden, was ihm auch mit Hilfe eines Psychologen gelang. Er fand eine Wohnung, Arbeit, eine neue Lebensgefährtin und war dann doch froh, draußen zu sein.
Der Richter in erster Instanz sah das aber anders. Obwohl auch die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe beantragt hatte, wurde er zu einem Monat ohne Bewährung verurteilt. Das wär´s dann mit dem Arbeitsplatz gewesen.
Gott sei Dank war das Landgericht heute anderer Meinung und setzte die Strafe zur Bewährung aus.
