Dem Mandanten wird eine Körperverletzung vorgeworfen. Es geht um eine typische Disko-Schlägerei. Nichts Großes.
Der Mandant sagt, der Geschädigte habe eine Bekannte belästigt, weshalb er ihn gebeten habe sie in Ruhe zu lassen. Der Geschädigte sei jedoch laut geworden und habe ihn angegriffen, deshalb habe er ihm einen kurzen Schlag auf die Nase verpasst um den Angriff abzuwehren. Die Nase war nicht gebrochen, hat nur etwas geblutet. So hat es der Mandant vor Ort der Polizei erzählt und ist dabei geblieben.
Der Geschädigte erzählt aber, mein Mandant habe ihn grundlos angegriffen. Natürlich habe er niemanden belästigt.
Am ersten Hauptverhandlungstag sind wir nicht weiter gekommen. Ein Zeuge fehlte, der Polizeibeamte der vor Ort war, wurde erst gar nicht geladen.
Die Richterin und ich wollten die Sache gerne einstellen. Da aber „nur“ eine Referendarin für die Staatsanwaltschaft in der Sitzung war, musste diese bei der Staatsanwaltschaft um Erlaubnis anfragen, der Einstellung zuzustimmen. Dezernentin war in Urlaub, der Abteilungsleiter sagte nein.
Heute Zweiter Hauptverhandlungstag. Keine Zeugen da. Die Richterin hat vergessen sie zu laden.
Nächster Versuch einzustellen.
Die Richterin hatte die Sache bereits mit dem Abteilungsleiter abgeklärt. Diesmal war er nicht grundsätzlich gegen eine Einstellung, wollte aber der Dezernentin den Vortritt lassen.
Anruf bei der Dezernentin. Nein, eingestellt wird nicht.
Also gibt es im Januar einen dritten Termin.
Ich bin beigeordnet, also sollte es mir egal sein, ich werde nach Tagen bezahlt. Sinn macht es trotzdem nicht.
