Gestern habe ich für einen Kollegen zum zweiten Mal einen Termin in einem Urkundsverfahren am hiesigen Landgericht wahrgenommen.
Im ersten Termin vor fast einem Jahr (so viel zum Thema im Urkundsprozess zu einem schnelleren Titel) hat der – damalige – Richter die Meinung vertreten, dass die vorgelegte „Urkunde“ nicht die Anforderungen an eine Urkunde erfüllen würde und die Klage deshalb abzuweisen sei.
Dann passierte lange nichts, denn dieser Richter ging erstmal in Pension und bis sich der Nachfolger eingearbeitet hat, dauert das natürlich seine Zeit.
Irgendwann kam aber ein richterlicher Hinweis der bei dem Kollegen und mir großes Erstaunen hervorgerufen hat. Denn der neue Richter war der Meinung man solle anerkennen, die Urkundsklage würde seiner Auffassung nach durchgehen.
Das hat er dann gestern nochmal im Termin betont. Er wird der Klage stattgeben. Natürlich sei das für die Mandanten durchaus blöd, aber er würde es nun mal so sehen.
Das ist Rechtsprechung. Und ich bin froh, dass nicht ich derjenige bin, der dieses Ergebnis dem Mandanten erklären darf.
