Kaum habe ich hier den Beitrag des Kollegen Vetter über die Diskretion im Umgang mit der Beschuldigteneigenschaft gelesen, schon passiert mir etwas ähnliches (wobei das durchaus öfter vorkommt).
Der Mandant kommt zu mir. Gegen ihn würde eventuell ein Ermittlungsverfahren laufen. Die Polizei habe aber noch nicht mit ihm gesprochen.
Also rufe ich heute bei der potentiell zuständigen Polizeiinspektion an und frage, ob ein Verfahren gegen meinen Mandanten läuft. Der Sachbearbeiter fragt mich dann direkt, woher denn der Mandant schon von dem Verfahren wisse, man sei doch noch garnicht an ihn herangetreten.
Meine Antwort: Na, die Geschädigte schickt ihm täglich sms, sie habe ihn angezeigt, er solle ihr das Geld zurückgeben und fragt ob die Polizei schon bei ihm gewesen sei. Daraus hat er dann den durchaus berechtigten Schluss gezogen, dass gegen ihn Anzeige erstattet worden sein könnte.
Das fand dann auch der Polizeibeamte einleuchtend.
