In einer Strafsache habe ich Berufung eingelegt und am selben Tag die Festsetzung meiner Pflichtverteidigergebühren beantragt.
Nach einigen Wochen bekomme ich nun ein Schreiben vom Amtsgericht.
Meine Gebühren könnten noch nicht festgesetzt werden, schließlich hätte ich ja selbst Berufung eingelegt.
Was das mit meinen gebühren für die erste Instanz zu tun haben soll, wird mir der Kostenbeamte wohl noch erklären müssen.
