Kaum habe ich die erste Seite der Ermittlungsakte aufgeschlagen, schon habe ich mich fast bepieselt vor Lachen.
Der Beamte, der die Daten des Mandanten aufgenommen hat, hat unter „Beruf/ausgeübte Tätigkeit“ „Rauschgifthändler“ eingetragen.
Vielleicht sollte der Mandant mal beim Arbeitsamt nachfragen, welche Stellen da so frei sind oder ob er gegebenenfalls eine Umschulung zu „Betrüger“ bezahlt bekommt.
Vielen Dank für diesen Lacher am frühen Morgen ans LKA Saarbrücken.

passend dazu haben wir am Wochenende darüber diskutiert, dass auch Rauschgifthändler ihre Einnahmen versteuern müssen. Da kam mir nur ein Gedanke: so eine Steuererklärung möchte ich einmal sehen 😀
falsch – der EuGH hat die Besteuerung von Einkünften aus Drogengeschäften untersagt. Bs dahin war es Gang und Gäbe, dass die Steuerfahndung an Rauschgiftermittlung beteiligt war und vermögensabschöpfende Maßnahmen ergriffen hat.
Ist da noch ne stelle für mich frei?
Die Polizei sucht doch öfter Leute, die abends im Park Frauen belästigen:-))