Wie die Saarbrücker Zeitung hier berichtet, sieht der Entwurf eines neuen, einheitlichen Strafvollzugsgesetzes, auf den sich das Saarland sowie 8 weitere Bundesländer geeinigt haben, vor, dass der Vollzug nunmehr „zeitgemäßer“ sein soll. Das bedeutet, dass mehr Wert auf Resozialisierung gelegt werden soll.
Mehr Besuche, mehr Ausgang und somit mehr Vorbereitung auf die Zeit „danach“.
Vielleicht geht es ja dann in Zukunft weniger Inhaftierten so wie einem meiner Mandanten, der nach 11 Jahren Haft morgens eröffnet bekam, dass er nun gehen könne. Ohne, dass er zuvor Lockerungen bekommen hätte. Es war kurz vor Weihnachten, er hatte keine Wohnung und auch keinen Menschen, zu dem er konnte.
Hoffentlich wird ein neues Strafvollzugsgesetz so etwas verhindern.
