Vielleicht bin ich ja nur unhöflich.
Vielleicht werde ich auch deshalb nie „einfach so“ einem mir unbekannten Angeklagten beigeordnet.
Aber ich empfinde es schon als etwas, sagen wir mal „seltsam“, wenn sich der Kollege, der von einem Richter meinem Mandanten beigeordnet wurde, sich in einem Schreiben für die Beiordnung bedankt.
Ich würde das jedenfalls nicht machen.

… und deshalb bekommen Sie auch keine Pflichtverteidigungen. 😉
Aber: Ein Kollege wurde Ihrem Mandanten beigeordnet?? Hm!
Wahrscheinlich ist das der Grund;-)
Der wurde in einem anderen Verfahren in einem anderen Bundesland beigeordnet. Nun wurde dieses Verfahren aber zu dem Verfahren, weswegen der Mandant hier in Haft sitzt und in dem ich ihn vertrete, verbunden.
Dank für die Beiordnung ist nicht unüblich. Unüblicher schon Ihrem Mandanten beizuordnen?
Vielleicht ein Verurteilungsbegleiter?
Lieber stehend sterben als knieend leben.