Der Irrglaube, der Anwalt sei Kostenschuldner für die Kosten des Gerichtsvollziehers, wenn der Anwalt für den Mandanten dem Gerichtsvollzieher beauftragt hat, ist unter Gerichtsvollziehern weit verbreitet.
Geht bei uns eine Rechnung eines Gerichtsvollziehers ein, leiten wir diese an den Mandanten weiter, mit der Bitte, die Kosten unmittelbar an den Gerichtsvollzieher zu zahlen. Also genauso, wie wir mit den Gerichtskosten verfahren.
Nicht selten rufen die Gerichtsvollzieher hier immer wieder an und fragen nach, wieso ich die Gebühren noch nicht gezahlt hätte, schließlich sei ich Kostenschuldner. Das ist aber definitiv falsch.
Heute hatte ich dann zum ersten Mal eine Rechnung eines Gerichtsvollziehers auf dem Tisch auf der steht:
„Kostenschuldner ist der Mandant“
Zumindest einer hat es verstanden.

Ich bekomme durchaus nicht wenige Kostenrechnungen von Gerichtsvollziehern und da stimmt immer drauf Kostenschuldner ist der Mandant.
Auch in unserer Kanzlei hatten wir bereits zwei Mal das Vergnügen, uns mit dieser Rechtsauffassung auseinanderzusetzen. Ein GV wagte es sogar einmal, einen Vollstreckungsversuch zu unternehmen. Nach unserer Reaktion darauf, wurde das Ganze dann aber auch ganz schnell wieder abgeblasen.
Man kann nur alle Kollegen bitten, sich gegen dieses Geschäftsgebaren dringend zur Wehr zu setzen, ehe dies Schule macht.