Heute kam ein Schreiben einer Rechtsschutzversicherung. Das Schreiben beinhaltete einen Satz.
„Vor Zahlung bitten wir um Klärung unseres Vorbehaltes zur Mitversicherung.“
Ich musste einige Zeit überlegen und mir das Schreiben, in dem Deckung zugesagt wurde durchlesen um zu verstehen, was der Sachbearbeiter von mir will.Übersetzt bedeutet der Satz:
„Bitte teilen Sie uns noch mit, ob es sich bei Ihrer Mandantin um einen Familienangehörigen unseres Versicherungsnehmers handelt.“
Eigentlich hätte sich die Versicherung die Anfrage sparen können, da meine Deckungsanfrage mit den Worten „…hat mich die Ehefrau Ihres Versicherungsnehmers mit der Interessenwahrnehmung beauftragt…“ begann.
Naja, wer lesen kann und so…

Lesen? Aber Herr Kollege! 😉