Zahnlos

Nach der Verhaftung konnte ich zunächst nur telefonisch mit dem Mandanten sprechen. Leider habe ich ihn nur sehr schlecht verstanden und deshalb auch nur grob mitbekommen um was es ging.

Später hat sich dann aufgeklärt, weshalb er so schlecht zu verstehen war.

Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung hatte er sein Gebiss nicht angezogen und offensichlich hat es von den an der Verhaftung beteiligten Beamten niemand für notwendig erachtet, das Gebiss mitzunehmen.

—– Artikel wurde auf meinem iPad erstellt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert