Zahlungsmoral der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit verweigert dem Mandanten die Zahlung von Arbeitslosengeld I.
Ich lege Widerspruch ein, der auch durch geht.
Folglich muss die Arbeitsagentur meine horrenden Kosten von rund 300 Euro tragen.
Eigentlich.
Uneigentlich muss ich die Arbeitsagentur mehrfach daran erinnern. Ohne Reaktion versteht sich.
Dann, nach unzähligen Erinnerungen, kommt heute ein Schreiben,

„Den Betrag werden wir demnächst an Sie überweisen.“
Na herzlichen Dank.

1 Comments

  1. Cledrera

    Das nennt man glaube ich Zahlungsklage.

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