Bin ich die Auskunft?

Der Mandant hat einen Verkehrsunfall. 
Das zeige ich seiner Rechtsschutzversicherung an, verbunden mit der Bitte, Deckungszusage zu erteilen.
Die wird auch erteilt, allerdings will die Versicherung noch wissen, ob der Mandant noch weitere PKWbesitzt.
Nun gut, Mandant gefragt und der Versicherung berichtet, dass er noch einen weiteren PKW besitzt.
Jetzt kommt wieder ein Schreiben von der Rechtsschutz, dass Versicherungsschutz lediglich für den ersten PKW besteht und sie gerne noch wüssten, seit wann der Mandant den zweiten PKW besitzt.
Bin ich die Auskunft oder was?
Sollen Sie doch ihren Versicherungsnehmer selbst fragen, wenn sie wissen wollen, seit wann er weitere PKW besitzt. Für mein Mandat spielt das keine Rolle. und deshalb ist es mir auch egal. Das habe ich der Versicherung auch so mitgeteilt.

6 Comments

  1. Werner Siebers

    Zeigs ihnen, die wollen doch nur die Versicherung erweitern und mehr Kohle abzocken.

  2. Anonymous

    Da will wohl jemand die Kosten für den Ersatzwagen drücken.

  3. Rechtsanwalt Thomas Will

    Da es nicht um die gegnerische Haftpflicht, sondern um die eigene Rechtsschutzversicherung des mandanten geht, stimme ich dem Kollegen Siebers zu…die wollen wohl die Versicherung erweitern.
    Uns sofern die mir für die Vermittlung keine Kohle zahlen, sollen die soch mit dem VN selbst in Verbindung treten.

  4. Anonymous

    Sorry, falls ich etwas falsch verstanden habe. Aber steht denn schon fest, dass der PKW mit dem Verkehrsunfall auch der „erste“ PKW im Sinne der Versicherung ist? Solange man nicht weiß, wann welcher PKW angeschafft wurde, ist das doch unklar. Außerdem: Gibt es wirklich RS-Versicherungen für den „ersten“ PKW gelten oder ist es nicht üblicher, dass die für die Anzahl der PKW gilt? D.h. wenn ein PKW hinzukommt, „muss“ das der RS gemeldet werden, weil andernfalls Unterdeckung mit den entsprechenden Folgen besteht. Oder?

  5. Anonymous

    Unterdeckung gibts nicht. Entweder Deckung oder keine, deswegen kennt die Vers. ja auch die Kennz.

  6. Anonymous

    Ich kenne es nur so, dass die Kennzeichen bei einer „Fahrzeug-RS“ eine Rolle spielen. Bei einer „Fahrzeug-RS“ spielt es in der Tat keine Rolle, um das wievielte Auto es sich handelt. RS besteht genau für das kennzeichenmäßig genannte Fahrzeug. Normale „Verkehrs-RS“ ist aber etwas anderes. Die gilt dann für alle PKW, für die man Halter, Fahrer, Eigentümer usw. ist. Die Prämie richtet sich aber manchmal nach der Anzahl der PKW. Dann wird im Antrag nach der Anzahl gefragt und dementsprechend wären auch Änderungen in der Anzahl mitzuteilen.

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