Steuerbescheid

Der Mandant hatte illegale Zigaretten aus dem Keller eines „Russen“ gestohlen. Gleich 3 Mal.

Beim dritten Mal wurden er und seine Mittäter allerdings bereits erwartet. Mehrere Personen verprügelten sie und schafften sie in bester „Russen-Mafia-Manier“ mit Säcken überm Kopf im Kofferraum in den Wald, verprügelten Sie dort nochmal und forderten 50.000 Euro.

Mein Mandant und seine Freunde bekamen es mit der Angst zu tun und gingen zur Polizei, um sich selbst und die anderen anzuzeigen.

Das Ganze hat dann auch mehrere Strafverfahren nach sich gezogen. Eins wegen Einbruch gegen meinen Mandanten und eines wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gegen den „Russen“. Beide wurden verurteilt.

Nicht einig war man sich allerdings vor Gericht bezüglich der Menge der gestohlenen Zigaretten.

Einige Wochen nach der Verurteilung bekam mein Mandant nun einen Steuerbescheid über rund 17.000 Euro wegen 100.000 Zigaretten, die er angeblich nicht verzollt hat.

Woher diese Größenordnung stammt? Keine Ahnung. Aber ich denke wir werden erstmal Einspruch einlegen.

1 Comments

  1. IchInBerlin

    §§ 40, 162 AO und entsprechendes Einzelsteuergesetz.

    Einspruch und AdV-Antrag. Der Bescheid dürfte außerdem gegen § 121 (1) AO verstoßen.

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