Heute morgen war ich am Familiengericht unterwegs.
Der Erzeuger – Vater sollte man ihn aus Gründen nicht nennen – meines gerade volljährig gewordenen Mandanten glänzte schon immer durch eine schlechte Zahlungsmoral, so dass auch das Jugendamt bereits vor Gericht ziehen musste.
Ab dem 18 Geburtstag meines Mandanten zahlte der Erzeuger dann nur noch einen sehr geringen Betrag und war der Meinung, sowieso nichts mehr zu schulden.
Also habe ich geklagt.
Zunächst wollte sich der Erzeuger herausreden. Mein Mandant sei ja nicht zum Jugendamt, damit die den Unterhalt neu berechnen konnten, er hätte diese jene und was weiß ich noch welche Angaben nicht gemacht. Genützt hätte ihm das alles zwar nichts, aber wenigstens hätte es ihn der Verfahrenskostenhilfe etwas näher gebracht.
Nach einer dummen Bemerkung meinerseits musste er sich dann wohl Luft machen und sagte, dass er extra so wenig gezahlt hätte um seinem Sohn eins auszuwischen, weil er sich über ihn geärgert hätte.
Tja, das wars dann mit der Verfahrenskostenhilfe…

Dann kann die Bemerkung ja doch nicht so dumm gewesen sein. Immerhin hat sie es bewirkt, den Erzeuger aus der Deckung zu holen.
Neue Binsenweisheit:
„Es gibt keine dummen Bemerkungen, es gibt nur dumme Antworten.“