Ordentliche Ermittlungen

Mein Mandant war als Patient in einer Arztpraxis. Dort war auch gerade jemand, der die Gerätschaften wartete. In dem Zimmer, in dem er die Wartungsarbeiten durchführen sollte, ließ er sein Handy liegen, als er zum Auto ging um irgend etwas zu holen. So um die 10 Minuten war er angeblich weg.
Als er zurück kam, war das Handy verschwunden. Angeblich hat sich zu diesem Zeitpunkt nur mein Mandant in der Praxis befunden. Jedenfalls fragt der Bestohlene eine Angestellte nach der Adresse meines Mandanten – der zu diesem Zeitpunkt schon weg war-. Die nette Dame gibt ihm auch noch die Adresse und der Bestohlene erstattet Anzeige.
Die Polizei nimmt die Anzeige auf und weiter gehts zur Sta. Ich beantrage die Einstellung des Verfahrens mit dem Hinweis, dass nun wirklich jeder das Ding geklaut haben könne, schließlich waren ja zumindest noch Angestellte in den Praxisräumen.
Stattdessen wird angeklagt. 
Der Richter allerdings teilte meine Bedenken und ordnete erstmal weitere Ermittlungen an. Schließlich sei unklar, wer alles noch in der Praxis gewesen sei. Den Geschädigten konnten wir leider heute nicht fragen, denn er kam trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht.
Ich finde es immer wieder wunderbar, mit welcher Leichtigkeit aufgrund irgend einer ungeprüften Aussage angeklagt wird. Die Staatsanwaltschaft hat wohl manchmal nicht ganz verinnerlicht, dass sie eine Ermittlungsbehörde ist…

4 Comments

  1. Anonymous

    Seit wann dürfen Arztpraxen eigentlich locker lustig Auskunft darüber geben, wer der Patient im Wartezimmer war?

  2. Anonymous

    Müsste dann die Sta. nicht auch gegen die Angestellte der Praxis ermitteln?

  3. Liz

    Verletzung der Schweigepflicht – Ermittlungen bekanntlich nur auf Strafantrag hin

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