Überweisung ohne Aktenzeichen

Natürlich freue ich mich immer, wenn die Landeskasse – endlich – mal wieder PKH- oder Pflichtverteidigergebühren überweist.
Ärgerlich ist nur, wenn die Überweisung ausschließlich unter Angabe des gerichtlichen Aktentzeichens erfolgt. 
Ist das so schwer, unser Aktenzeichen anzugeben? Eine Zuordnung nach dem gerichtlichen Aktenzeichen ist hier quasi nicht möglich.

6 Comments

  1. RA JM

    Nicht schwer, aber es erfordert Mitdenken – und dafür werden die Damen- und Herrschaften nicht bezahlt. Ein übrigens auch bei Versicherungen verbreitetes Phänomen.

  2. Anynom

    Wobei ich mich da auch fragen muss, ob es so schwer ist, das gerichtliche Aktenzeichen zusätzlich zum Eigenen aufzuschreiben. Dann hätte man beide. Immerhin werden doch Anwälte für’s Mitdenken bazahlt, oder?

  3. Rechtsanwalt Thomas Will

    @ anonym: Klasse Tipp. Natürlich steht das Aktenzeichen im Kanzleiprogramm. Nur kann man halt nicht danach suchen.Sie können sich aber gerne in meinem Namen bei der herstellerfirma beschweren.

  4. Gerd Kraemer

    Es soll ja Anwälte geben, die lassen für sowas eine kleine Aktenzeichen-Konkordanz als Word-Tabelle nebenbei führen. Aber wahrscheinlich ist das bei Ihnen auch „quasi nicht möglich“.

  5. Rechtsanwalt Thomas Will

    Klar, kann man machen. Dann bezahle ich meine Mitarbeiterinnen dafür, dass sie die Arbeit der Staatsdiener mitmachen.

    Wo liegt das Problem, wenigstens den Namen des Angeklagten anzugeben? in 99,99 % aller Fälle geht es doch.

  6. Anynom

    Na wenn’s in 99,99% der Fälle klappt, dann ist das ja eigentlich doch sehr gut. Den 10000sten Fall muss man dann halt auch mal ohne Gejammer ertragen können, insbesondere wenn man seinen Mitarbeitern „die Arbeit der Staatsdiener“ ersparen will (wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob das deren Arbeit ist). Denn so viel Zeit frisst der Eintrag in eine separate Tabelle auch nicht. Schätzungsweise 30 sekunden pro Akte? Und Unachtsamkeiten passieren ja sogar bei Ihnen (http://www.rechtsanwalt-will.info/2011/03/erinnerung-durch-den-bezirksrevisor.html).

    Und beschweren Sie sich doch lieber selbst bei Ihrer Softwarefirma (mMn zu Recht). Wenn ich das machen muss, dann müssen Sie mein Schreiben ja bezahlen (auch ich arbeite nicht umsonst). Das entsprechende Schreiben hätten Sie ja statt dem Blogeintrag diktieren/schreiben können…

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