Der Mandant bekamt von einer „guten Bekannten“ ein Darlehen. Den Betrag sollte er in monatlichen Raten von 100 Euro zurückzahlen.
Schon vor der ersten Rate merkte er, dass das nicht ging und wollte auf 50 Euro reduzieren. Dummerweise hatte er eine neue Freundin und die Bekannte war eifersüchtig. Sie bestand auf 100 Euro.
Das Ganze ging ewig hin und her, bis sie den Darlehensvertrag kündigte und den kompletten Betrag forderte und dann auch einklagte.
Nach vielen langen Telefonaten mit der Gegenseite sollte ein Vergleich geschlossen und vom Gericht protokolliert werden. Mein Mandant sollte den Betrag in monatlichen Raten á 50 Euro zahlen und alle Kosten tragen.
Ich fragte daraufhin nbei der Rechtschutz nach, ob der Vergleich so abgeschlossen werden könne,.Es kam keine Antwort, also rief ich heute dort an.
Ergebnis: Da es sich ja um ein Anerkenntnis handele, werde keine Vergleichsgebühr gezahlt. Nee, is klar.
Ich denke, ich werde demnächst eine Klage gegen die Versicherung vorbereiten dürfen.

Müßte es im ersten Absatz nicht 100 EUR heißen?
Natürlich. Danke!