Den Mandanten vertrete ich schon seit einigen Jahren. Vorher war er bei einem anderen Kollegen.
Aus dieser Zeit gibt es noch ein paar Altlasten, die bei Gericht und Staatsanwaltschaft so vor sich hin gegammelt sind.
In einer Sache kündige ich dem Kollegen das Mandat, teile dies dem Gericht mit und beantrage meine Beiordnug zum Pflichtverteidiger. Das war am 01.09.2010. Eigentlich soweit alles in Ordnung. Offensichtlich jedoch nicht für das Gericht.
Jetzt bekomme ich einen Beschluss, dass dem Mandanten der alte Verteidiger beigeordnet worden ist.
Denn wir hätten uns beide bestellt und das Gericht habe sich entscheiden müssen. Auf das Aufforderungsschreiben, sich zu erklären, wer beigeordnet werden soll, habe der Mandant nicht reagiert.
Also habe das Gericht den alten Verteidiger genommen, da dieser näher bei dem Mandanten wohne und ihn auch schon früher vertreten habe.
Ich habe dem Richter die Lage telefonisch zu vermitteln versucht. Leider hat er nicht verstanden, was ich von ihm wollte. Er habe sich schließlich entscheiden müssen und die Beiordnung habe ja nichts mit einem Mandatsverhältnis zu tun. Dass er sich über den Willen des Mandanten, den er beachten muss, hinweggesetzt hat, wollte ihm nicht so recht einleuchten.
Ich habe Beschwerde eingelegt und warte ab was passiert…
