Das fragte heute ein Zeuge am Amtsgericht.
Der Zeuge beschuldigte meinen Mandanten Kabel aus leerstehenden Wohnungen gestohlen zu haben. In einem anderen Verfahren beschuldigt er ihn übrigens auch noch Kupferkabel von einem Schrottplatz gestohlen zu haben.
Wie sich jedoch in der Hauptverhandlung herausstellte, hatte der Zeuge weder irgend etwas gesehen, noch gehört, noch sonstwie etwas von dem Diebstahl mitbekommen. Er war sich aber ganz sicher, dass es mein Mandant gewesen sein musste, denn wer sollte es denn sonst gewesen sein?
Naja, so ziemlich jeder halt.
Das sah dann so zum Glück auch das Gericht. Jeder hätte es gewesen sein können, für eine Täterschaft meines Mandanten gab es nicht den geringsten Hinweis. Also, FREISPRUCH.
