Alle Jahre wieder schreibt mir ein saarländiches Amtsgericht, wenn ich meine Pflichtverteidigergebühren geltend mache, dass die Vorverfahrensgebühr Nr. 4104 nicht angefallen wäre, da ich lediglich Akteneinsicht beantragt hätte. Selbstverständlich immer mit dem gleichen Textbaustein.
Hierauf antworte ich dann auch immer mit dem gleichen Textbaustein in dem ich aufliste, wodurch die Gebühr anfällt, unter anderem halt durch die Akteneinsicht.
Anschließend bekomme ich dann die Gebühr.
Wozu der unnötige Schriftverkehr? Lässt sich das irgend ein Verteidiger gefallen?
