Gestern habe ich für einen Kollegen aus dem Norden Deutschlands einen Termin am hiesigen Landgericht wahrgenommen. Es ging – grob gesagt – darum, wie viele Verträge ein Call Center für einen Energieversorger gemacht hat und ob von dem an das Call Center gezahlten Vorschuß etwas zurückgezahlt werden muss.
Die Klägerseite wurde von einer der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien vertreten. Geklagt wurde im Urkundsprozess aus einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Als ich die Unterlagen von dem Kollegen bekommen hatte, habe ich mir schon gedacht, dass die vorgelegten „Urkunden“ nie im Leben ausreichen um im Urkundsprozess zu gewinnen, weshalb ich als Kläger „normal“ geklagt hätte. Auf die Idee mit dem Urkundsprozess wäre ich nicht gekommen.
Aber, so meine Gedanken weiter, was weiß ich schon, schließlich habe ich keine zwei Prädikatsexamen, keinen Doktortitel und verdiene meine Brötchen größtenteils mit Strafsachen. Die Kollegen Wirtschaftsanwälte werden es sicherlich besser wissen.
Naja, immerhin wusste ich soviel wie der Richter, der dem gegnerischen Kollegen seine Klage um die Ohren gehauen hat, weil die vorgelegten Schriftstücke im Urkundsprozess schlichtweg nicht ausreichen um den behaupteten Anspruch zu begründen. Vielleicht sollte ich mich doch noch bei einer Wirtschaftskanzlei bewerben…
