Das war schon der zweite Freispruch diese Woche und schöner hätte er nicht sein können.
Angeklagt war eine Erpressung. Mein Mandant sollte den Ex-Lebensgefährtes der Ex-Frau des Mitangeklagten zusammen mit diesem erpresst haben wegen angeblicher Schulden aus einer Selbständigkeit. Das Ganze war schon 3 Jahre her und zwischenzeitlich eigentlich auch eingestellt, wurde dann aber doch angeklagt.
Der Geschädigte, der gleichzeitig Nebenkläger war, verstrickte sich während seiner Befragung derart in Widersprüche, dass bereits anhand der Fragen der Staatsanwältin und des Gerichtes klar war, wohin die Reise gehen würde.
Während der Befragung durch den Mitverteidiger wurden die Widersprüche derart offensichtlich, dass die Staatsanwältin anregte, die Befragung zu beenden und die Beweisaufnahme zu schließen, da sie einen Freispruch beantragen wolle.
Meine schön überlegten Fragen und das in Gedanken vorbereitete Plädoyer konnte ich mir sparen. Die Angeklagten wurden freigesprochen.
Der Anwalt des Geschädigten gab übrigens eine derart peinliche Vorstellung ab, dass ich darüber lieber keine Worte verliere…
